Für die Stellung eines Scheidungsantrages werden folgende Unterlagen benötigt :
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunden der Kinder
- Vollmacht
Und soweit abgeschlossen, eine Kopie des Ehevertrages.
Beratungshilfe
Beratungshilfe (BH) für den außergerichtlichen Bereich beantragen Sie bitte direkt beim dem für Sie zuständigen Amtsgericht und senden uns den Beratungshilfeberechtigungsschein zu. Sie haben einen Eigenanteil von 15,- Euro direkt an uns zu zahlen.
Verfahrenskostenhilfe
Für den Fall der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe (VKH) für das gerichtliche Verfahren benötigen wir eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst geforderten Unterlagen, damit wir einen entsprechenden Verfahrenskostenhilfeantrag für Sie stellen können.
Für den Fall der Trennung ist folgendes zu beachten :
- Soweit die Kinder bei Ihnen leben, beantragen Sie bitte die Zahlung des Kindergeldes direkt an Sie.
- Soweit Sie von dem Unterhaltsschuldner keinen Kindesunterhalt erhalten und Ihr Kind noch nicht 18 Jahre alt ist, stellen Sie unverzüglich einen Antrag auf Zahlung von Unterhaltsvorschuss beim Landkreis. Eine rückwirkende Zahlung durch den Landkreis erfolgt nicht.
- Lassen Sie gegebenenfalls die Steuerklasse der Lohnsteuerkarte ändern.