Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen werden folgende Informationen benötigt :
- Angaben zur gegnerischen Kfz-Versicherung
- Kennzeichen des gegnerischen Pkw
- Name und Adresse des gegnerischen Unfallfahrers
Wichtig ist, dass man bei einem von dem Unfallgegner verursachten Unfall einen Direktanspruch gegen die gegnerische Versicherung hat. Diese zahlen bei einem Unfall, der durch den Unfallgegner verursacht wurde, auch die Rechtsanwaltskosten.
Zu beachten bei einem Verkehrsunfall ist, dass es vielfältige ersatzfähige Schäden gibt. Die Reparaturkosten werden häufig von den gegnerischen Kfz-Versicherungen gekürzt. Die Höhe der Ihnen zustehenden Reparaturkosten können in einem persönlichen Gespräch geklärt werden. Daneben sind aber auch weitere Unfallschäden zu erörtern, von Mietwagenkosten bis Nutzungausfall und gegebenenfalls auch weitere Schäden wie Haushaltsführungskosten.
Zur Vorbereitung eines Termins können Sie auch schon einen "Mandantenaufnahmebogen Verkehrsunfall" ausfüllen und diese zum ersten Besprechungstermin mitbringen.